eRechnung – Fakten: Benötige ich als Unternehmen ab 2025 beim Versenden oder Empfangen von E-Rechnungen eine Leitweg-ID?

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eRechnung – Fakten: Benötige ich als Unternehmen ab 2025 beim Versenden oder Empfangen von E-Rechnungen eine Leitweg-ID?

Kurze Antwort

Nein, in der Regel benötigen Sie als privatwirtschaftliches Unternehmen keine Leitweg-ID. Die Leitweg-ID kommt hauptsächlich bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Ministerien, Kommunen etc.) zum Einsatz, um E-Rechnungen korrekt zustellen zu können.


Hintergrund

Derzeit kommt es teilweise vor das Unternehmen von ihren Lieferanten aufgefordert werden, eine sogenannte Leitweg-ID anzugeben. Diese Verunsicherung entsteht vor allem durch die Diskussionen rund um die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ab 2025 in Deutschland. Dabei wird häufig angenommen, dass ab diesem Zeitpunkt jede Rechnung nur noch mit Leitweg-ID verschickt werden kann.

Wichtig zu wissen: Die Leitweg-ID betrifft hauptsächlich den öffentlichen Sektor. Sie wird benötigt, um eine eindeutige Zuordnung elektronischer Rechnungen (z. B. XRechnung) an die zuständige Behörde oder Fachabteilung zu gewährleisten.


Warum die Leitweg-ID nicht für private Unternehmen erforderlich ist

  1. Routing-Funktion für öffentliche Auftraggeber
    Die Leitweg-ID dient als „Adressierungscode“ für öffentliche Stellen. Da Behörden oft über mehrere Standorte und Abteilungen verfügen, sorgt die Leitweg-ID dafür, dass eine E-Rechnung zielsicher an die richtige Organisationseinheit weitergeleitet wird. Privatunternehmen brauchen in der Regel keinen solchen „Routing-Code“, da sie nicht an das behördliche Zustellsystem angebunden sind.
  2. Kein generelles Gesetz für private Unternehmen
    Auch wenn ab 2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend werden könnte, bedeutet das nicht, dass automatisch eine Leitweg-ID erforderlich ist. Im privaten Sektor werden E-Rechnungen üblicherweise über andere Kennungen (z. B. eine E-Mail-Adresse) zugestellt – nicht über eine Leitweg-ID.
  3. Missverständnisse bei Lieferanten
    Wenn Lieferanten von Ihnen eine Leitweg-ID anfordern, liegt oft ein Missverständnis vor: Viele verwechseln die allgemeine Verpflichtung zur E-Rechnung mit der spezifischen Behörden-Regelung zur Leitweg-ID. Erklären Sie Ihren Lieferanten einfach, dass Sie kein öffentlicher Auftraggeber sind und daher keine Leitweg-ID besitzen (und auch nicht benötigen).

Wo findet die Leitweg-ID Verwendung?

  • Öffentliche Verwaltungen (Bund, Länder, Kommunen): Hier ist die Leitweg-ID Teil der E-Rechnungs-Prozesse, um die Dokumente korrekt zu verteilen.
  • Behördeninterne Weiterleitung: Die Leitweg-ID steuert die Rechnung an die zuständige Stelle innerhalb einer Behörde oder Verwaltungseinheit.
  • Zentrales Rechnungseingangsportal: Viele Bundesländer und Kommunen in Deutschland setzen zentrale Portale ein, die mithilfe der Leitweg-ID eine effiziente Rechnungsverarbeitung ermöglichen.

Fazit

  • Für private Unternehmen ist keine Leitweg-ID erforderlich, auch nicht ab 2025.
  • Die Leitweg-ID wird ausschließlich benötigt, wenn man Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellt, um diese korrekt zu adressieren.

* Sollten Ihre Lieferanten Sie nach einer Leitweg-ID fragen, liegt vermutlich ein Missverständnis vor. Sie können ihnen mitteilen, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Leitweg-ID zu besitzen oder zu verwenden.

Hinweis:
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben und Beispiele beruhen auf unserer eigenen Einschätzung und dienen der allgemeinen Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder eine Steuerberatungskanzlei, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

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