ZUGFeRD 1 ab dem 01.01.2025 keine gültige E-Rechnung mehr
Hintergrund
Gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist ZUGFeRD 1 ab dem 01. Januar 2025 keine zulässige Grundlage für eine E-Rechnung nach § 14 UStG mehr. Die Vorgaben der europäischen Norm EN 16931, welche die rechtlichen Anforderungen für E-Rechnungen definiert, werden durch ZUGFeRD 1 nicht mehr erfüllt. Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL).
Auswirkungen in der Software
Unsere Software zeigt Belege im ZUGFeRD 1-Format ab dem 01.01.2025 mit einem Hinweis an, dass diese nicht mehr den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen und daher nicht als gültige E-Rechnung gelten.
Wichtiger Hinweis zum Prüfbericht:
Der technische Prüfbericht des Validators kann weiterhin keine Fehler melden, da ZUGFeRD 1 technisch korrekt ist. Die Validität im Sinne der technischen Spezifikationen unterscheidet sich jedoch von den rechtlichen Anforderungen. Daher empfehlen wir, bei der Verarbeitung von E-Rechnungen auf Formate umzusteigen, die die europäische Norm EN 16931 erfüllen.
Empfehlungen
- Umstellung auf ein zulässiges Format: Stellen Sie sicher, dass ab dem 01.01.2025 keine Belege im ZUGFeRD 1-Format mehr verwendet werden. Nutzen Sie alternative Formate wie ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer MINIMUM und BASIC-WL) oder XRechnung.
- Prüfung bestehender Prozesse: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Rechnungsprozesse, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen nach § 14 UStG entsprechen.
- Information an Lieferanten: Sollten Sie noch ZUGFeRD 1 Belege bekommen, informieren Sie Ihre Lieferanten über die geänderten Anforderungen und bitten Sie sie, zukünftig gültige Formate zu verwenden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen an E-Rechnungen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.